Abschluss | Beschränkung | Hinweise |
Master of Science | 1. FS | setzt einen Hochschulabschluss voraus |
Vorausgehender Bachelor | s. u. Voraussetzungen | |
Studienbeginn | Winter- / Sommersemester* | |
Fachbereich | 10, Biologie | |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Ab dem WS 2014/2015 gibt es eine universitätsinterne Zulassungsbeschränkung. Bitte erkundigen Sie sich im Studierendensekretariat.
*Aus studienorganisatorischen Gründen wird ein Beginn jeweils zum Wintersemester eines Jahres dringend empfohlen
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium Biologie oder ein abgeschlossenes Studium aus den Bereichen Evolution, Ökologie, Populationsgenetik bzw. Bioinformatik, Mathematik, Informatik bzw. Molekulare Medizin, Biomedizin und Molecular Life Sciences oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Anthropologie ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist.
Die Studierenden müssen über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache, sofern in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist. Ausländische Studienbewerber und Bewerberinnen benötigen einen Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“.